Wohngeldantrag für Heimbewohner

Optionen zu Antragstellung

Anmeldung mit der BayernID

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach Drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre BayernID anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Vorteile

  • Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie Ihre BayernID für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
  • Das von Ihnen gewählte Formular wird mit den von Ihnen in der BayernID hinterlegten Daten automatisch befüllt.
  • Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

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Weiter ohne Anmeldung

 

Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Nachteile

  • Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden. Sie müssen das Formular online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.
  • Ein Upload erforderlicher Unterlagen ist nicht möglich. Bitte legen Sie daher die entsprechenden Dokumente Ihrem Hauptantrag bei.
  • Ihre Kontaktdaten müssen manuell eingegeben werden.

 

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Wohngeldantrag für Heimbewohner

Der Wohngeldantrag wird gestellt als
Beachten Sie bitte die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung von Wohngeld

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Transferleistungen wie z.B. Hilfe- oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn bei der Berechnung dieser Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. 
Im Falle der Beantragung einer der vorgenannten Leistungen besteht der Ausschluss vom Anspruch auf Wohngeld ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf die beantragte Leistung dem Grunde nach besteht. Der Ausschluss gilt auch für lhre/n Partnerin/Partner, wenn sie/er bei der Berechnung des Bedarfs einer solchen Leistung berücksichtigt wurde. Der Ausschluss vom Wohngeld besteht dann nicht, wenn die oben genannten Leistungen als Darlehen gewährt oder die Hilfebedürftigkeit durch Wohngeld vermieden oder beseitigt werden kann. Kein Wohngeldanspruch besteht aber, wenn Sie und/oder lhr/e Partner/in über erhebliches Vermögen verfügen. 

1. Der Wohngeldantrag wird gestellt

Angaben zum/zur wohnberechtigten Heimbewohner/in

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
2. Wohngeldberechtigte/r (Antragsteller/in) Heimbewohner/in
3. Persönliche Verhältnisse
4. Im gleichen Wohnraum des Heimes wohnende/r Partner/in des Wohngeldberechtigten (Antragstellers)
5. Anschrift und Telefonnummer des Heimes, in dem Sie Wohnraum nutzen:
6. Sind Sie oder Ihr/e Partner/in auf Dauer in diesem Heim untergebracht?

Wohngeldberechtigte/r

Partner/in

 

Wenn ja, wer?


 

Wenn ja, ab wann?

7. Sind Sie oder Ihr/e Partner/in „Selbstzahler“?

Wenn ja, wer?

Wohngeldantrag für Heimbewohner

Angaben zum/zur wohnberechtigten Heimbewohner/in

8. Entrichten Sie oder Ihr/e Partner/in (Wenn ja, bitte ankreuzen)

Wohngeldberechtigte/r

Partner/in

Steuern vom Einkommen?

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung?

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?

laufende freiwillige Leistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung?

aufende freiwillige Leistungen zur Rentenversicherung?

9. Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes ist die Summe aller positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuer- gesetzes sowie bestimmter steuerfreier Einnahmen nach§ 14Abs. 2 Wohngeldgesetz. Tragen Sie bitte alle Einnahmen, ggf. auch die Ihres/Ihrer im gleichen Wohnraum lebenden Partners/Partnerin mit den Bruttobeträgen ein.

Wohngeldberechtigte/r

Partner/in

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Betriebsrenten

einkommensabhängigen BVG-Renten

Pensionen

Unterhaltsleistungen

Kapitalvermögen (z.B. Zinsen aus Bank-, Bausparguthaben)

nichtselbstständiger Arbeit

LAG-Unterhaltshilfen

sonstigen Einkünften

sonstigen Einkünften

10. Haben Sie oder lhr/e Partner/in weitere Einkünfte, z.B. Transferleistungen, bei denen keine Kosten der Unterkunft gewährt wurden?

Wenn ja, wer?

11. Verfügen Sie oder Ihr ggf. im Heim lebende/r Partner/in über verwertbares Vermögen, das in der Summe den Wert von 60.000 Euro für Sie und 30.000 Euro für lhre/n Partner/in übersteigt?

Wenn ja, wie hoch ist der Gesamtwert?

Wenn ja, fügen Sie bitte die Angaben zum Vermögen diesem Antrag bei.

Verwertbare Vermögenswerte sind insbesondere Bank- und Sparguthaben, Aktien, Aktienfonds, nicht selbst bewohntes Hausund Wohnungseigentum und sonstige Immobilien, bebaute und unbebaute Grundstücke

12. Erhalten Sie oder Ihr/e Partner/in Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe nach dem SGB XII?

Wenn ja, wer?

13. Werden sich Ihre Einnahmen oder die bei Ihrem/er Partner/in in den nächsten 12 Monaten um mehr als 15 % erhöhen oder verringern, auch z.B. durch den Erhalt oder den Wegfall von ALG I, Rente, BAföG, Unterhalt, Elterngeld o. Ä. ?

Wohngeldberechtigte/r

Partner/in

Wenn ja, wer?

Wenn ja, ab wann?

Wenn ja, ab warum?

14. Sind Sie oder Ihr/e Partner/in

Wohngeldberechtigte/r

Partner/in

Wenn ja, mit welchem Grad der Behinderung?

Wenn ja, wer?

Wenn ja, wer?

15. Werden von Ihnen oder Ihrem/Ihrer Partner/in Unterhaltszahlungen geleistet, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind?

(z.B. für ein Haushaltsmitglied, das zur (Schul-) Ausbildung auswärts untergebracht ist; für einen geschiedenen bzw. dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder für eine sonstige nicht zu Haushalt rechnende Person)?

Wenn ja, für wen?

Wohngeldantrag für Heimbewohner

Angaben zum/zur wohnberechtigten Heimbewohner/in

16. Erhalten Sie oder Ihr/e Parter/in bereits Wohngeld oder eine vergleichbare Leistung zur Bezahlung Ihrer Miete/Unterkunftskosten für diesen oder einen anderen Wohnraum oder haben Sie dafür einen entsprechenden Antrag gestellt?

Wenn ja, von wem erhalten Sie diese Leistung bzw. wo wurde der Antrag gestellt?

17. Haben Sie oder Ihr Partner/in eine der nachstehenden Leistungen (Transferleistungen) beantragt, für die noch kein Bescheid vorliegt?

Wohngeldberechtigte/r

Partner/in

Wenn ja, von wem?

Wenn ja, wann?


18. Haben Sie oder Ihr/e Partner/in wegen Ablehnung eines Antrages auf eine der vorgenannten Transferleistungen Rechtsbehelf (Wiederspruch/Klage) eingelegt?

Angaben zum/zur wohnberechtigten Heimbewohner/in

19. Geben Sie bitte eine Bankverbindung an, auf welche das Wohngeld zu überweisen ist.

Kontoinhaber/in dieser Bankverbindung ist:

20. Dem Wohngeldantrag werden (in Kopie) folgende Unterlagen beigefügt:

Nicht von dem/der Heimbewohner/in auszufüllen! 
Angaben zu Nummern 21 bis 25 haben durch die Heimleitung zu erfolgen.

21. Die Heimleitung wird vertreten durch:
22. Ist das unter Nummer 5 genannte Heim ein Heim im Sinne des Heimgesetzes?
23. Wurde der Wohnraum im Heim mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten, nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechender Geestze des Landes Gefördert?
24. Welche Größe hat der von der/dem Wohngeldberechtigten (Antragsteller/in) geneutzte Wohnraum?
25. Wie groß ist die anteilige Gemeinschaftsfläche (Hinzurechnungsfläche)?

Wohngeldantrag für Heimbewohner

Wichtige Hinweise für die/den Heimbewohner/in, Betreuer/in, Bevöllmächtigte/n, Heimleitung

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Die Angaben sind erforderlich, um nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) über den Antrag zu entscheiden und die Wohngeldstatistik führen zu können.

 

Mit Ihrer Unterschrift auf diesem Wohngeldantrag wird:

1.      Versichert, dass alle Angaben, auch soweit sie in den Anlagen zum Antrag zu machen sind, richtig und vollständig sind. Insbesondere bestätigen Sie, dass Sie und ggf. der/die mit Ihnen in Ihrem Wohnraum lebende Partner/in nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind, keine weiteren Einkünfte/Einnahmen als die in Nummer 9 aufgeführten Einkünfte haben und

2.       Zur Kenntnis genommen, dass Sie und ggf. der/die in Ihrem Wohnraum lebende Partner/in oder die/der bevollmächtigte gesetzliche Vertreter/in verpflichtet sind, der Wohngeldbehörde alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen, insbesondere:

a) für die Erhöhung der Einkünfte und/oder die Verminderung der Miete von jeweils mehr als 15 Prozent (der Wohngeldbescheid enthält hierzu nähere Feststellungen);

b) bei Auszug des/der ggf. im gleichen Wohnraum lebenden Partners/Partnerin;

c) bei Auszug aller beiden Heimbewohner aus dem bisherigen Wohnraum in ein anderes Heim vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes: In diesem Fall wird der Wohngeldanspruch vom ersten des nächsten Monats unwirksam. Der weitere Bezug von Wohngeld ist nur möglich, wenn es neu beantragt wird.

d) bei Antragstellung auf eine Transferleistung durch Sie oder Ihre/n Partner/in oder bei Bezug einer solchen.

Verstöße gegen die Mitteilungspflichten nach den Buchstaben a) bis d) können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

 

Ein zu Unrecht empfangenes Wohngeld ist zurückzuzahlen, sofern eine unrechtfertigte Gewährung erfolgte. Bei Nichtmitteilung über Umstände mit einer entsprechenden Rechtsfolge kann strafrechtliche Verfolgung erfolgen. Neben dem Wohngeldbetrag sind alle Wohngeldempfänger verpflichtet, Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner heranzuziehen.

 

Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht ist der auf der Grundlage dieses Antrages erstellten Wohngeldbescheid unverzüglich nach Empfang auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

 

Kosten, die dem Wohngeldberechtigten im Zusammenhang mit der Stellung des Wohngeldantrages entstehen, werden nicht ersetzt (§ 22 Abs. 5 WoGG).

 

Die örtliche Wohngeldbehörde ist zur Berechnung und Zahlung des Wohngeldes erforderlichen personenbezogenen Daten an die für die Durchführung des SGB zuständige Behörde zu übermitteln.

 

Die erhobenen Daten dürfen nur zu den im WoGG und im SGB I festgelegten Zwecken verwendet werden. Die Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus § 68 WoGG. Ein Bevollmächtigter kann das Recht auf Wohngeld ausüben, wenn die Antragsstellung rechtswirksam ist.

 

Nach Kenntnisnahme der Hinweise und Erläuterungen zur Gewährung von Wohngeld und Belehrungen im Wohngeldgesetz wird der Antrag mit den gemachten Angaben im Wohngeldantrag hiermit bestätigt.

27. Das Wohngeld wird versandt an

Sofern der/die Wohngeldberechtigte (Antragsteller/in) nicht der Empfänger des Wohngeldbescheides ist

Datenschutz und Sicherheit
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Anschrift

Poschetsrieder Str. 16

94209 Regen

Bürgerbüro: +49 (0) 9921 601-0

buergerbuero@lra.landkreis-regen.de


Internet

landkreis-regen.de

Sparkasse Regen-Viechtach

IBAN DE15 7415 1450 000 0020 30

BIC BYLADEM1REG

 

Informationen zur Erreichbarkeit per Bus und Bahn finden Sie unter www.moby.bayern

 

 

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